AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Brechbühl Classic Cars GmbH
Liebe bccars Besucher,
wir hoffen Sie hatten Spaß beim durchwühlen unserer Homepage und dem Shop. Um es für Sie und uns einfacher zu machen braucht es auch bei uns Regeln, um das Zusammenleben oder in unserem Fall, das Geschäftliche zu regeln. Daher finden Sie angehängt unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
I. Geltung der Bedingungen
- Unsere Lieferungen Leistungen und Angebote erfolgen Ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Die Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst, wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird. Mit der Entgegenahme der Ware oder Leistung durch den Käufer gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, selbst, wenn im Auftrag auf diese Bezug genommen worden ist, erkennen wir auch dann nicht an, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
- Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
II. Angebot und Vertragsabschluss
- Unser Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
- Abbildungen, Masse, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
III. Preise
- Massgeblich sind die jeweils gültigen Preislisten
- Die Preise verstehen sich ab Lager inklusive Mehrwertsteuer und VOC Abgabe.
- Verpackung verrechnen wir bis 30k Pauschal. Pakete verschicken wir ausschliesslich in max. Losgrössen von 30kg, gemäss Gebühren Verordnung der Schweizerischen Post. Ausnahmen nur in Absprache.
- Beim Einkauf in unserem Onlineshop akzeptieren wir nur Vorkasse. Zahlungen erfolgen ausschliesslich auf das Konto der Brechbühl Classic Cars GmbH.
- Juristische Personen haben die Möglichkeit, bei Wiederholtem Einkauf die Zahlungsbedingungen mit der Brechbühl Classic Cars GmbH auf Rechnung zu vereinbaren. Zahlungen sind innert 10 Arbeitstagen zu zahlen. Zahlungen erfolgen ausschliesslich auf das Konto der Brechbühl Classic Cars GmbH.
- Bei Zielüberschreitung erinnern wir in erster Instanz an ein Zahlungsversäumnis und setzen ein Zahlungsziel von 3 Arbeitstagen. In zweiter Instanz berechnen wir Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB. In dritter Instanz werden wir Betreiben.
- Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher, von uns nicht erkannter Ansprüche des Kunden, ist ebenso wie die Aufrechnung mit irgendwelchen Forderungen ausgeschlossen. Reklamationen berechtigen in keiner Weise zu Zurückhaltung von Zahlungen.
IV. Lieferfrist
- Zugesagte Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn die betriebs-bereite Sendung innerhalb der Frist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Verzögert sich die Ablieferung aus von dem Käufer zu vertretenden Gründen, so gilt die Frist als eingehalten bei der Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist.
- Höhere Gewalt, Streiks, unverschuldetes Unvermögen durch uns oder einen unserer Lieferanten sowie eine nicht von uns verschuldete verspätete Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Dauert die Lieferverzögerung länger als einen Monat, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. In diesen Fällen kann er keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Käufer unverzüglich benachrichtigen.
- Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist auch aus anderem als in Ziffer 2 genannten Gründen gewährt der Käufer uns eine angemessene Nachfrist.
- Teillieferungen sind möglich.
V. Lieferreklamation
- Die Zustellung erfolgt mit der Frachtart Paket Dienst. Die Pakete können wegen Ihrer Grösse nicht ins Postfach zugestellt werden. Verluste von Sendungsbestandteilen sowie äussere Beschädigungen sind bei Warenannahme beim Frachtführer anzuzeigen und schriftlich vom selbigen zu bestätigen. Dieser Schaden ist umgehend dem Versender mitzuteilen. Verdeckte Transportschäden sind dem Versender innerhalb von drei Werktagen schriftlich per E-Mail und beigelegten, gut erkennbaren Schaden Fotos zu melden.
VI. Gefahrübertragung
- Wird die Ware auf Wunsch des Käufers zugeschickt, so geht mit der Auslieferung an den Versandbeauftragten die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware an den Käufer über. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
VII. Mängelrüge und Gewährleistung
- Der Käufer hat erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Erhalt der Ware zu rügen. Nicht erkennbare Mängel sind uns unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen. Die Mängelrüge bedarf der Schriftform.
- Wir werden alle diejenigen Teile nach unserer Wahl nachbessern oder austauschen, die innerhalb von zwölf Monaten – gerechnet vom Tage des Gefahrüberganges an -infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechtem Materials oder schlechte Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurden. Ausgeschlossen von Ziffer 2 sind Farben, Wachse, Fette, Öle, oder ähnliches und deren Verpackung
- Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung und Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, insbesondere unsachgemässer Verarbeitung entstehen.
- Der Käufer hat uns zur Mängelbeseitigung die nach billigem Ermessen erforderlich Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er dies, so sind wir von der Mängelhaftung befreit.
- Lassen wir eine Nachfrist schuldhaft fruchtlos verstreichen, so kann der Käufer Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.
- Weitergehende Ansprüche gegen uns und unserer Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen.
- Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen dem Käufer zu und sind nicht abtretbar.
VIII. Retouren
I. Retourenablauf
- Retourenschein vollständig ausfüllen.
- Retourenschein an die Firma Brechbühl Classic Cars GmbH per Fax oder E-Mail senden.
- Jedes Packstück mit einem Adressaufkleber versehen.
- Eine gut leserliche Kopie des Retourenscheins in eine der Sendungen legen und an die Firma Brechbühl Classic Cars senden.
- Verpackungskosten und Lieferkosten gehen zu Lasten des Käufers.
II. Retourenbedingungen
Retouren können für eine Wiedereinlagerungsgebühr von 10% zurückgesendet werden wenn,
- die Ware innerhalb der letzten 15 Arbeitstage von Brechbühl Classic Cars GmbH geliefert wurde. Bei Retouren, welche zwischen 15 Arbeitstage und 3 Monate alt sind, wird eine Wiedereinlagerungsgebühr von 20 % erhoben. Stichtag für die Berechnung ist das Lieferdatum der Ware. Ist die Ware älter als 3 Monate, oder nicht von Brechbühl Classic Cars GmbH geliefert, ist eine Bearbeitung nicht möglich. Diese Ware wird 14 Tage bei Brechbühl Classic Cars gelagert. In dieser Zeit wird der Kunde über die Nichtbearbeitung schriftlich informiert. Nach 14 Tagen und keiner Kundenreaktion wird die Ware auf Kosten des Kunden entsorgt
- sich die Ware in einem einwandfreien, neuwertigen Zustand befindet und die Verpackung bzw. Umverpackung nicht beschädigt ist. Ist die Ware bzw. Verpackung beschädigt, wird der Wertverlust bei der Gutschrifterstellung in Abzug gebracht. Ist die Ware aufgrund Ihres Zustandes nicht weiter verkaufbar ist eine Gutschrift ausgeschlossen und es wird gemäss Ziffer 1/Absatz 3 verfahren.
- der Gesamtwert der Retoure mindestens 50.- CHF / 50.- Euro beträgt. Liegt der Gesamtwert unter 50.- CHF / 50.- Euro werden zusätzliche Bearbeitungs- und Einlagerungskosten in Höhe von 5.- CHF / 5.- Euro in Abzug gebracht.
- die Retoure angemeldet ist.
- es sich nicht um eine Sonderbeschaffung, Sondermischung, angefertigte und abgelängte Artikel oder Speziell bearbeitete Ware handelt.
- sich die Verpackung im Originalzustand befindet. Angebrochene Verpackungseinheiten werden nicht zurückgenommen.
IX. Eigentumsvorbehalt
- Wir liefern ausschliesslich gegen Vorkasse und unter Eigentumsvorbehalt. Alle Waren bleiben in unserem Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschliesslich der künftig entstehenden und bedingten Forderungen. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung des Verkäufers.
- Zahlung mit Scheck wird nicht akzeptiert
- Die Sicherungsübereignung oder Verpfändung von in unserem Eigentum stehender Ware ist unzulässig
- Im Falle von Zahlungsverzug des Käufers oder bei sonstiger Nichterfüllung vertraglicher Pflichten sind wir, nach Mahnung und Setzung einer angemessenen Zahlungsfrist, berechtigt, die Ware zurückzunehmen oder bei nicht mehr vorhanden sein der Ware den Käufer zu betreiben.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Barzheim CH
- Gerichtstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Schaffhausen CH.
- Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Die Anwendung der Einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen wird ausgeschlossen.
XI. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Der Käufer ist verpflichtet, sich in einem Fall mit uns auf eine wirksame Regelung zu einigen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen entspricht.